Wir fordern eine UVP für das Projekt Kurbadstrße – Natur, Fitness und Kultur statt Bauwahnsinn.

Aktuelles

Rundbrief Juli-August 2026

Die Bautätigkeit im Kurzentrum ist rechtswidrig – weitere Entscheidung in Kürze

Die Bauführung im Kurzentrum (Projekt „Stadtquartier Kurbadstraße“) ist rechtswidrig. Dies gilt, so lange nicht geklärt ist, ob es zu einer Prüfung der Umweltverträglichkeit kommen muss. Dennoch arbeiten die Baufirmen derzeit mit Hochdruck an den Neubauten. Es scheint, als wollten die Bauträger das Verfahren der Umweltprüfung aushebeln, indem sie betonierte Tatsachen schaffen.

Demgegenüber ist festzuhalten, dass nach wie vor keine Rechtssicherheit besteht. Die Prüfung auf Umweltverträglichkeit steht weiterhin im Raum. Allfällige Bauänderungen könnten extrem kostspielig werden. Dennoch gehen die Firmen das Risiko ein. Die Baupolizei der Stadt Wien (MA 37) duldet diese Vorgangsweise.

Umweltanwaltschaft ist bisher untätig

Seitens der Initiative Lebensraum Oberlaa (LeO) haben wir bereits mehrfach Beschwerde erhoben und die Einleitung eines UVP-Verfahrens gefordert. Wir haben folgende Stellen mit der Problematik befasst:

  • das Verwaltungsgericht Wien mit Instanzenzug bis zum Verfassungsgerichtshof,
  • die Wiener Umweltanwaltschaft, die bisher untätig blieb und
  • die Volksanwaltschaft, die nun die Vorgangsweise der Bauträger und der Behörde prüft.

Einer ersten Beschwerde hat das Verwaltungsgericht Wien bereits im Oktober 2025 stattgegeben. In der Höchstinstanz liegt dieses juristische Verfahren nun zur Entscheidung beim Verfassungsgerichtshof. Bis zu dieser Entscheidung dürfte keine (!) Bautätigkeit erfolgen. Dennoch hat die MA 37 in rechtswidriger Weise Baubewilligungen ausgestellt und ignoriert sämtliche Einsprüche.

Nächste Verhandlung im Oktober

LeO hat alle von der MA 37 für die einzelnen Bauabschnitte erlassenen Bewilligungen beeinsprucht. Die Verfahren sind anhängig. Für die jüngste Beschwerde betreffend einen Bauplatz nahe dem Kurpark ist im Oktober eine weitere Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wien zu erwarten.

Auch wenn bereits erste Gebäude des Projekts Kurbadstraße errichtet wurden und an den Fundamenten für weitere Häuser gebaut wird gilt unverändert, dass die Frage der UVP-Pflicht zwingend vor Erteilung der Baubewilligungen geklärt werden müsste. Darauf hat auch bereits das Verwaltungsgericht Wien hingewiesen.
Diese Rechtsansicht hat auch die EU-Kommission in einem Leitfaden zur UVP-Richtlinie bestätigt. Demnach gilt diese Richtlinie auch für konkrete Bauvorhaben zur Wohn- und Geschäftsbebauung („Wohnsiedlungen“), wie es beim Projekt Kurbadstraße der Fall ist.

Aufgrund des Vorsorgeprinzips ist ein UVP-Verfahren demnach auch für dieses Projekt vor (!) Erteilung anderer Genehmigungen durchzuführen.

Erhebliche Auswirkungen auf Umwelt und Verkehr

Zu prüfen sind in dem Verfahren vor allem die Umweltauswirkungen der geplanten Bauten. Erhebliche Auswirkungen sind z. B. zu erwarten durch Beeinträchtigung des Kurparks, Flächenverbrauch und weitere Bodenversiegelung, Verkehrserzeugung, Parkplatzsituation, Zufahrt für Einsatzfahrzeuge, sowie Lärm- und Staubemissionen, Eingriffe in Fauna und Flora, Verbauung von Frisch- bzw Kaltluftschneisen. Zu nachteiligen Auswirkungen zählt die Kommission auch „Lärm und verkehrsbedingte Störungen während der Bauphase, Verkehrserzeugung während der Betriebsphase sowie optische Auswirkungen.

Wir fordern eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Stadtbauprojekt Kurbadstraße Oberlaa. Nach unserem Etappensieg auf dem Verwaltungsgericht erläuterte Umweltrechtsanwalt Dr. Pyka im Zug unseres Vereinstreffens am 18.11.2025 die juristische Situation. Natürlich stand er auch für Fragen aller Interessierten zur Verfügung.
Zum Interview mit Dr. Pyka

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UVP Kurbadstraße – erster Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Wien
Bescheid der MA 37 aufgehoben und „zurück an den Start“ geschickt…
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  • Aufgrund der Sommerpause findet das nächste Vereinstreffen am 15.9. statt.

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Hier folgt ein Artikel über den Bodenschutz in Rothneusiedl.

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